Feuerwerksregelungen an Silvester

Zum Jahreswechsel gibt es ein komplettes Feuerwerksverbot am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus. Zusätzlich gibt es ein Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings.

Komplettes Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone

  • Zum Jahreswechsel gibt es ein komplettes Feuerwerksverbot in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone. Grundlage ist eine Gefahreneinschätzung des Polizeipräsidiums München.
  • Von Dienstag, 31.12.2019, 21 Uhr, bis Mittwoch, 1.1.2020, 2 Uhr, sind das Mitführen, Abbrennen oder Abschießen pyrotechnischer Gegenstände in Teilen der Altstadt-Fußgängerzone untersagt.
  • Das Gebiet umfasst den Marienplatz und Abschnitte der angrenzenden Straßen, außerdem Kaufinger Straße, Neuhauser Straße und Karlsplatz/Stachus.
  • Ergänzend wurde der Bereich am Viktualienmarkt zum Gebiet des Feuerwerkverbotes mit hinzugenommen.

Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Die Gefahreneinschätzung der Polizei zeigt eindrücklich, dass die Situation am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus nicht mehr länger verantwortet werden kann. Die Kombination aus enger Bebauung, dicht gedrängt stehenden Menschen, Alkohol und Pyrotechnik führte dazu, dass man sich nicht mehr sicher sein konnte, den Jahreswechsel im Herzen Münchens unbeschadet zu überstehen. Waagrecht gezielt in Menschenmengen hinein abgefeuerte Raketen waren in den vergangenen Jahren leider keine Seltenheit. Dieser konkreten Gefahr für öffentliche Sicherheit, Leben und Gesundheit soll das Feuerwerksverbot entgegenwirken.“

  • In der Altstadt-Fußgängerzone weisen zum Jahreswechsel rund 55 Schilder mit Verbotspiktogrammen und dem Text „Feuerwerk verboten! / Fireworks prohibited!“ auf die Regelung hin.
  • Die Polizei ist für den Vollzug des Feuerwerksverbots zuständig. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden. Der Kommunale Außendienst (KAD) der Landeshauptstadt wird die Polizei bei der Überwachung des Verbots unterstützen.
  • Das Feuerwerksverbot wird auch auf den digitalen Infoscreens im öffentlichen Nahverkehr kommuniziert.
  • Vom Mitführverbot ausgenommen sind Anwohnerinnen und Anwohner, die Pyrotechnik mit sich führen, um diese in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone zu transportieren.

Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings

Außerdem ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung, also Silvesterknaller und Böller, am gesamten 31.12.2019 und am gesamten 1.1.2020 in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings untersagt.

Grundlage ist ein Stadtratsbeschluss von Ende Juli – mit dem Ziel, mäßigenden Einfluss auf die negativen Begleiterscheinungen wie Lärm, Luftverschmutzung und Müll ausüben zu können.

Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines solchen Verbots in dicht besiedelten Gebieten ein.

Keine Rechtsgrundlage für ein generelles Verbot in der ganzen Stadt

Damit sind die geltenden rechtlichen Vorgaben weitgehend ausgeschöpft. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik jeder Art im gesamten Stadtgebiet besteht derzeit nicht.

Die Regelungen und Geltungsbereiche des kompletten Feuerwerksverbots in der Altstadt-Fußgängerzone und des Böllerverbots in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings wurden vom Kreisverwaltungsreferat nach Stadtratsbeschluss ausgearbeitet und in zwei Allgemeinverfügungen bekanntgegeben.

Weitere Informationen:

Böller-Verbot in München: Silvester-Feuerwerk wird eingeschränkt | BR24


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